Corona Testpflicht für alle USA-Reisenden ab dem 26. Januar 2021

Corona Testpflicht für alle USA-Reisenden ab dem 26. Januar 2021

Ab dem 26. Januar 2021 wird die Einreise in die USA nur noch nach Vorlage eines negativen Corona-Tests möglich sein. Die Regelung wurde vom Center for Disease Control (CDC) beschlossen und gilt für alle Einreisenden über 2 Jahre, eingeschlossen US-Staatsbürger und Permanent Residents.

Ein entsprechendes Testergebnis muss der Fluglinie VOR dem Einsteigen in schriftlicher Form (auf Papier oder elektronisch) vorgelegt werden. Dokumentiert sein müssen darin Informationen zur Person, das Testdatum und die Art von Test. Akzeptabel sind sogenannte NAAT-Tests (PCR) oder Antigen-Tests, die nicht älter als 3 Tage sein dürfen. Personen, die bereits an Corona erkrankt waren, müssen einen ärztlichen Befund über eine überstandene Infektion vorlegen, der nicht älter als 3 Monate sein darf.

Das CDC empfiehlt darüber hinaus, nach der Ankunft in den USA einen weiteren Corona-Test durchzuführen und sich an alle evtlentuellen Quarantäne-Bestimmungen der einzelnen Bundesstaaten zu halten.

Travel Ban bleibt vorerst weiterhin gültig

Unabhängig von den neuen Testpflichten bleibt der sogenannte Travel Ban, der bereits im März 2020 in Kraft getreten ist und erst Anfang Januar verlängert wurde, weiter gültig. Danach dürfen Personen nicht in die USA einreisen, die sich vor Ihrer geplanten Einreise in die USA 14 Tage in Risikogebieten, darunter die Schengen-Staaten, China, der Iran, Irland, Großbritannien und Brasilien, aufgehalten haben.

Einreise mit National Interest Exception (NIE) möglich

Direkte Einreisen aus den o.g. Staaten sind allerdings weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen mit einer National Interest Exception möglich, die im Vorfeld der Reise beantragt werden muss. Eine National Interest Exception kommt u.a. für die folgenden Personengruppen in Frage:

  • Spezialisten, Fach- und Führungskräfte, die in den USA eine Niederlassung oder (potenzielle) Kunden besuchen müssen
  • Potenzielle Investoren, um ein Investment im Rahmen des E2 Visums in den USA vorzubereiten
  • Inhaber eines E1 oder E2 Visums, die in den USA ihr Business führen müssen

Bei der Beantragung muss schriftlich argumentiert werden, dass die Anwesenheit der Person von wirtschaftlichem Interesse für die Vereinigten Staaten ist, bzw. dass durch die Nichteinreise ein wirtschaftlicher Schaden entstünde.

Eine National Interest Exception für private Reisen ist ungleich schwerer zu beantragen, aber u.U. bei familiären Notfällen oder dringend erforderlichen medizinischen Behandlungen möglich.

Wie läuft die Beantragung ab?

Ein NIE kann sowohl von Inhabern eines gültigen Visums bzw. Visumsantragstellern als auch von Inhabern einer ESTA Genehmigung beantragt werden. Der Antrag wird direkt an die US-Konsulate und Botschaften gerichtet. In Deutschland ist dies per E-Mail und ohne persönlichen Termin vor Ort möglich. Die Bearbeitungsdauer liegt bei ca. einer Woche.

Im Falle einer positiven Entscheidung ist das NIE für 30 Tage gültig. D.h. ab dessen Ausstellung hat der Antragsteller 30 Tage Zeit in die USA einzureisen. Die maximal mögliche Aufenthaltsdauer ist durch das NIE nicht reglementiert und wird bei der Einreise, basierend auf dem Visum bzw. ESTA, festgesetzt.

ALTON kann Sie bei der der Beantragung der National Interest Exception unterstützen. Wir haben den Prozess bereits erfolgreich für einige Kunden mit ESTA, B-Visum und E-Visum begleitet. Sprechen Sie uns an!

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